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Mein Tier stirbt

Wenn ein geliebtes Tier stirbt, hinterlässt dies Spuren. Die grossen Lücken werden uns in so vielen Momenten bewusst: Es ändert sich der Tagesablauf, die Kuschelzeiten und die bedingungslose Liebe fehlen. Die Liebe zu einem Tier und das Zusammenleben mit ihm prägt unser Dasein und macht uns reicher. Wenn in dieser Phase Tränen fliessen, ist das ganz normal und zeigt auf, wie lieb wir dieses Tier hatten.


Sich zu Lebzeiten mit dem Tod des Tiers auseinander zu setzen ist eine grosse Herausforderung. Wünschen wir uns doch, dass es unsterblich für immer an unserer Seite wäre. Doch gerade weil das Abschiednehmen eine schmerzhafte Phase ist, kann es sehr hilfreich sein, sich die eine oder andere Frage frühzeitig zu stellen oder mit Familienangehörigen zu diskutieren.



Folgende Fragen könnten weiterhelfen:

  • Falls wir dem Tier beim Sterben helfen werden, wo soll dies geschehen? Gehe ich zum Tierarzt oder kommt der Tierarzt zu uns nach Hause?
  • Welche Personen können uns unterstützen? Wer möchte allenfalls noch Abschied nehmen?
  • Sollen andere, im gleichen Haushalt lebende Tiere sich auch noch verabschieden können?
  • Möchte ich den Tierkörper noch eine kurze Zeit zu Hause behalten?
  • Was soll mit dem Tierkörper nach dessen Tod geschehen? Welche Möglichkeiten habe ich in der Schweiz?  

Vertrauen Sie Ihrer inneren Stimme und folgen Sie Ihrem Herzen. Sie werden für sich den richtigen Weg finden.


Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an.


Der letzte Weg

Welche Möglichkeiten neben der Kremation gibt es?

Öffentliche Entsorgung

In öffentlichen Tierkörpersammelstellen dürfen alle Tiere bis 200 Kilogramm entsorgt werden – plus Schlachtabfälle aus Haustierschlachtungen und Wildfall. Der Inhalt der Sammelstellen wird in Entsorgungswerke nach Lyss oder Bazenheid überführt, wo die Tierkörper und Schlachtabfälle zu Tierfett und Tiermehl verarbeitet werden. Das Tiermehl dient zumeist als alternativer Brennstoff (z.B. in der Zementindustrie), aus dem Tierfett kann Biodiesel gewonnen werden.


Eigener Garten

Im eigenen Garten dürfen nur einzelne Tiere bis zehn Kilogramm beerdigt werden. Vergrabene Tierkörper müssen mindestens zwei Meter über dem Grundwasserspiegel liegen und mit einer mindestens 1,2 Meter dicken Erdschicht überdeckt werden. Allerdings dürfen die Tiere nicht in der Nähe von Quellen oder Reservoirs mit Trinkwasser – also in Grundwasserschutzzonen und in Grundwasserschutzarealen – vergraben werden.

Tierfriedhof

Auf Tierfriedhöfen dürfen – im Gegensatz zum eigenen Garten – auch Tiere über zehn Kilogramm erdbestattet werden. Einzelne Grabplätze können individuell gestaltet werden. Es werden aber auch Gemeinschaftsgräber oder Anonymgräber angeboten. In Urnengräbern kann ausserdem die Asche der Tiere beigesetzt werden.

Aktuelles

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FAQ
Fragen und Wissenswertes

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